Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3212 in Drucksache 7/5711 und im Zusammenhang mit einer Meldung auf tagesschau.de über Importverbote für russisches Pipeline-Öl ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zwischenzeitlich über die Auswirkungen des Kohleembargos auf die Energieversorgung in Thüringen vor, sind der Landesregierung Liefer- beziehungsweise Versorgungsengpässe bezüglich Kohle bekannt und wenn ja, welche konkret seit wann?
2. Steht die Landesregierung diesbezüglich (Frage 1) in Kontakt mit Liefer- und Energieunternehmen und/oder haben sich entsprechende Unternehmen diesbezüglich an die Landesregierung gewandt und wenn ja, wann?
3. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Landesregierung (zwischenzeitlich) das seit Dezember 2022 geltende Importverbot von Tanker-Öl und das seit Januar 2023 geltende Importverbot von Pipeline-ÖI auf die Energieversorgung in Thüringen?
4. Steht die Landesregierung diesbezüglich (Frage 3) in Kontakt mit Liefer- und Energieunternehmen und/oder haben sich entsprechende Unternehmen diesbezüglich an die Landesregierung gewandt und wenn ja, wann?
5. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die erfolgte oder noch zu erfolgende Substitution von Kohle und Öl aus Russland vor, das heißt aus welchen anderen Ländern, zu welchen Kosten, über welchen Transportweg, in welchen Mengen werden die Produkte eingeführt und/oder sollen die Produkte eingeführt werden?
6. Erwartet die Landesregierung durch das Importverbot von Kohle und Öl aus Russland (weitere) Preissteigerungen bezüglich dieser Produkte (bitte begründen)?
7. Unterstützt die Landesregierung weiterhin die Auffassung der Bundesregierung (Frage 4 in der Kleinen Anfrage 7/3212 in Drucksache 7/5711), wonach ein Importverbot für Öl handhabbar wäre und welche Übergangsfrist für Embargomaßnahmen wäre nach Auffassung der Landesregierung nötig?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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