Zur Ansiedlung eines Batterie-Recyclingbetriebs in Rudolstadt-Schwarza ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis über die geplante Ansiedlung?
2. Wann wurden nach Kenntnis der Landesregierung die dafür nötigen Anträge bei der zuständigen Behörde eingereicht und lagen alle nötigen Unterlagen bei der Einreichung vor, wenn nein, welche Unterlagen fehlten und wann wurden diese Unterlagen gegebenenfalls
nachgereicht?
3. Wann wurde nach Kenntnis der Landesregierung der Genehmigungsantrag von wem wie beschieden und welche Auflagen sind an die Genehmigung gebunden insbesondere bezüglich des Umweltschutzes?
4. Wurden Landesmittel durch den Betreiber beantragt, wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage oder wurden dem Betreiber Mittel zur Ansiedlung in Aussicht gestellt, wenn ja, wann und auf welcher Grundlage?
5. Welche Mengen welcher Stoffe/Materialien/Gemische, insbesondere Gefahrenstoffe, werden nach Kenntnis der Landesregierung jährlich im Betrieb verwendet oder als Abfall anfallen und welchen Auflagen unterliegen Verwendung sowie Entsorgung der Stoffe?
6. Wer wäre nach Kenntnis der Landesregierung für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung zuständig?
7. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Kooperationspläne mit einem Batteriehersteller am Erfurter Kreuz (siehe Kleine Anfrage 7/3159 und Antwort in Drucksache 7/5546)?
8. Wann gab es diesbezüglich Korrespondenz des Landes mit der Gemeinde?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge