Die Rohrweihe ist in der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt und wird geschützt. Die Mitgliedsstaaten der EU müssen die für die Erhaltung dieser Vogelart geeignetsten Lebensräume als Schutzgebiet für das Natura-2000-Netzwerk ausweisen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Vorkommen, Schwerpunktgebiete, Anzahl der Brutplätze und Bestandsentwicklung der Rohrweihe in den vergangenen zehn Jahren in Thüringen vor?
2. Worauf beruhen die in Frage 1 erfragten Daten, wer ist grundsätzlich für das Monitoring zuständig und welche Hilfen gibt es beim Monitoring (Vereine et cetera)?
3. In welchen Natura-2000-Stationen wurden welche Maßnahmen für den Bestand der Rohrweihe in den vergangenen zehn Jahren getroffen?
4. Welche Maßnahmen für den Bestand der Rohrweihe wurden in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Landesregierung gegebenenfalls an Standorten außerhalb von Schutzgebieten getroffen?
5. Welche Landesmittel (und EU- oder Bundesmittel) sind in die in den Fragen 3 und 4 erfragten Maßnahmen geflossen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
6. Welche rechtlichen oder anderweitigen Folgen ergeben sich für Mitgliedsstaaten, die gegen die respektive nicht im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie agieren?
7. Welche Faktoren stellen nach Kenntnis der Landesregierung eine Gefahr für den Bestand der Rohrweihe in Thüringen dar (Lebensraum, invasive Arten et cetera) und wie ist der Ausbau der Windkraftindustrie diesbezüglich einzuschätzen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge