Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3159 in Drucksache 7/5546 und im Zusammenhang mit der Meldung, dass der entsprechende Betrieb die Produktion aufgenommen hat, ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann hat das in der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 7/3159 in Drucksache 7/5546 genannte Planfeststellungsverfahren begonnen beziehungsweise wann soll es beginnen und abgeschlossen sein?
2. Wer ist für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Stoffe zuständig (siehe Antwort auf Frage 10 der Kleinen Anfrage 7/3159 in Drucksache 7/5546) und gab es diesbezüglich bereits Kontrollen, wenn ja, wann, von wem und mit welchem Ergebnis?
3. Wer ist für die Kontrolle der mit den Genehmigungen verbundenen immissionsschutzrechtlichen Nebenbestimmungen zuständig und gab es diesbezüglich bereits Kontrollen, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
4. Welche Auflagen wurden dem Betrieb hinsichtlich des Katastrophenschutzes erteilt?
5. Wurde der Antrag für eine dritte Teilgenehmigung für den Betrieb der vollständigen Produktionskapazität von 24 Gigawattstunden gestellt und wenn ja, wann wurde er von wem wie beschieden (siehe Antwort auf Frage 11 der Kleinen Anfrage 7/3159 in Drucksache 7/5546)?
6. Ist nach Kenntnis der Landesregierung eine Kooperation des betreffenden Batterieherstellers am Erfurter Kreuz mit dem in Rudolstadt-Schwarza geplanten Betrieb zum Recycling von Batterien beabsichtigt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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