Laut Medienberichten hat sich die Bundesregierung auf ein Eckpunktepapier zur Entlastung privater Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder
Flüssiggas, also mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, geeinigt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dabei den Bundesländern.
Ich frage die Landesregierung:
1. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis über das Eckpunktepapier?
2. Welche Summe des Fonds wurde dem Freistaat Thüringen auf welcher Grundlage zugeteilt?
3. Gab es im Vorhinein informelle oder formelle Gespräche zwischen der Landesregierung und Vertretern der Bundesregierung über die Maßnahme, wenn ja, wann, in welchem Rahmen und welche Position hat hierbei die Landesregierung eingenommen, insbesondere bezüglich der vorzunehmenden Ausgestaltung durch die Länder?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den grundsätzlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen des Eckpunktepapiers der Bundesregierung auf Thüringen und im Speziellen hinsichtlich sozialer, ökonomischer, ökologischer und finanzieller Belange in Thüringen (bitte begründen)?
5. Welche Hürden und Probleme sieht die Landesregierung bezüglich der Umsetzung, des Umsetzungszeitplans und der Wirkung der geplanten Maßnahmen (bitte begründen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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