Laut Medienberichten hat sich die Bundesregierung auf ein Eckpunktepapier zur Entlastung privater Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder
Flüssiggas, also mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, geeinigt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dabei den Bundesländern.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Spielraum der konkreten Ausgestaltung haben die Bundesländer erhalten?
2. Wann wurde eine konkrete Vereinbarung des Bundes mit Thüringen/den Ländern zur Ausgestaltung des Eckpunktepapiers geschlossen respektive wann wird diese getroffen?
3. Welche konkrete Ausgestaltung will die Landesregierung wann vornehmen und wie gestaltet sich dies nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zur Ausgestaltung zu anderen Bundesländern?
4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung wann gegebenenfalls selbstständig, um die von der Bundesregierung geplante Maßnahme zu flankieren/zu ergänzen?
5. Welche Kosten und welchen Verwaltungsaufwand sieht die Landesregierung im Zuge der Umsetzung der geplanten Maßnahme für das Land und die Thüringer Kommunen?
6. Wie viele Thüringer Haushalte können nach Kenntnis der Landesregierung in welchem Umfang profitieren (wenn nicht anders möglich, bitte als Schätzung [nach Brennstoff])?
7. Gab es diesbezüglich bereits Anfragen/Anträge beim Land, wenn ja, wann und wie viele?
8. Welche eventuell durch wen zu erhebenden oder bereits vorliegenden Daten sind für die Ausgestaltung seitens des Landes zur Ausgestaltung wie zu erheben respektive nötig?
9. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die anspruchsberechtigten Haushalte möglichst zeitnah und unbürokratisch von den Maßnahmen profitieren können?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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