Der Maßregelvollzug einer Fachklinik in Hildburghausen soll im Jahr 2023
verstaatlicht werden. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie hatte in einer Medieninformation am
19. November 2019 auf seiner Internetseite unter anderem darüber berichtet, dass eine Rückführung der bislang funktionell privatisierten Maßregelvollzugseinrichtungen zum 1. Januar 2022 in einen rein staatlichen Vollzug geplant sei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kosten sind bisher durch die Reorganisation/Verstaatlichung des Maßregelvollzugs in Hildburghausen entstanden und mit welchen Kosten ist im Zusammenhang mit der Reorganisation/Verstaatlichung noch zu rechnen, wofür sind die Kosten bisher entstanden und wofür werden sie noch veranschlagt (Gebäude et cetera)?
2. Aus welchen Gründen konnte die Reorganisation/Verstaatlichung des Maßregelvollzugs in Hildburghausen zeitlich gesehen nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden?
3. Welche Verträge mussten für die Reorganisation/Verstaatlichung des Maßregelvollzugs Hildburghausen mit der Stadt/dem Landkreis/dem Fachklinikum und gegebenenfalls noch anderen Beteiligten geschlossen werden und wann wurden die Verträge geschlossen?
4. Wann fanden seitens des Landes die ersten Gespräche mit dem bisherigen Betreiber des Maßregelvollzugs Hildburghausen bezüglich der Reorganisation/Verstaatlichung statt?
5. Welche jährlichen Kosten würden/werden durch die Reorganisation/Verstaatlichung des Maßregelvollzugs in Hildburghausen seitens des Landes gegenüber dem bisherigen Betrieb durch ein Fachklinikum wodurch konkret eingespart?
6. Welche jährlichen Kosten entstehen dem Land durch die Reorganisation/Verstaatlichung des Maßregelvollzugs Hildburghausen wofür konkret?