Laut Bericht der Thüringischen Landeszeitung vom 3. Januar 2023 könne die auf einer EU-Verordnung basierende Änderung des Arzneimitteleinsatzes in der Veterinärmedizin Versorgungslücken vor allem im Bereich der Haltung und Zucht von Fischen hervorrufen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Gefahr von Versorgungslücken aufgrund der Verschreibungspflicht antibiotischer Medikamente im Bereich der Haltung und Zucht von Fischen in Thüringen (bitte begründen)?
2. Wie hat sich die Landesregierung im Bundesrat diesbezüglich positioniert?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung grundsätzlich zur Möglichkeit von Ausnahmen bei der Verschreibungspflicht und zur Möglichkeit von Ausnahmen bei der Zulassungspflicht, welche Vor-und Nachteile wären aus Sicht der Landesregierung mit diesen Möglichkeiten verbunden?
4. Sieht die Landesregierung drohende Versorgungslücken auch in anderen Bereichen der Haltung und Zucht von Tieren in Thüringen, wenn ja, in welchen und warum?
5. Wie viele Fachtierärzte für Fische gibt es aktuell in Thüringen und wie hat sich die Anzahl der Fachveterinäre seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte mit Landkreis/kreisfreier Stadt angeben)?
6. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu einer abermaligen Änderung des geänderten Arzneimitteleinsatzes unter Berücksichtigung möglicher Versorgungslücken?
7. Plant die Landesregierung, sich entsprechend für eine abermalige Änderung auf Bundesebene einzusetzen, wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht?

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