Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat ihren Antrag zur Durchsetzung ihres Rechts auf Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes zurückgenommen. Der Antrag beruhte auf der bis Dezember letzten Jahres geltenden Rechtslage, wonach die AfD-Fraktion in der sogenannten parlamentarischen Kontrollkommission hätte berücksichtigt werden müssen. Anlass des Antrags war, dass dieses Kontrollrecht in sämtlichen Wahlgängen durch die Mehrheit der Abgeordneten anderer Parteien vereitelt worden ist, wobei zur Begründung auf die durch das Thüringer Innenministerium, Abteilung Verfassungsschutz vorgenommene Einstufung der AfD Thüringen zunächst als Verdachtsfall und später als Beobachtungsfall verwiesen wurde. Um die Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes unter Ausschluss der AfD-Fraktion unabhängig von deren Wahlergebnis sicherzustellen, stimmten im Dezember die anwesenden Landtagsabgeordneten mit Ausnahme der Gruppe „Bürger für Thüringen“ und der AfD-Fraktion für eine entsprechende Änderung des Verfassungsschutzgesetzes.

Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Die AfD-Fraktion hat ihren Antrag beim Verfassungsgerichtshof zurückgenommen, weil für ihre weitere Ausgrenzung von der Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes mittlerweile eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, an der auch ein Sieg vor dem Verfassungsgerichtshof zur alten Rechtslage nichts mehr ändern würde. Dies hat zur Folge, dass der Verfassungsschutz durch seine Beobachtungspraxis faktisch selbst einschränken kann, wer ihn kontrollieren darf. Der Ausschluss circa eines Viertels der Wählerstimmen in Thüringen mag nun eine Rechtsgrundlage haben. Demokratisch ist er nicht.“