Im Zusammenhang mit einer Meldung der „Thüringischen Landeszeitung“ vom 7. Januar 2023 über den geplanten Verkauf einer Waldfläche im Besitz der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH gibt es Klärungsbedarf. Im Fall der Waldfläche bei Rodacherbrunn hat im Mai 2021 im Thüringer Landtag eine Anhörung zu einer Petition stattgefunden. Die Waldfläche sollte im Zuge des Programms „Nationales Naturerbe“ zur Waldstilllegung übertragen werden, wogegen sich die Petenten aussprachen. Es stellt sich die Frage, ob und wenn ja, wann die Landesregierung von den Verkaufsplänen des Bundes/der BVVG
Kenntnis erlangte.
Ich frage die Landesregierung:
1. Besteht zwischen der BVVG respektive dem Bund und dem Freistaat Thüringen eine Vereinbarung/Verpflichtung über die Information vonseiten des Bundes über die Verpachtung oder den Verkauf von Waldflächen beziehungsweise Flächen im Allgemeinen, die im Besitz der BVVG sind und sich in Thüringen befinden, wenn ja, seit wann und wie gestaltet sich die Verpflichtung/Vereinbarung über welche Informationen?
2. Falls keine derartige Vereinbarung/Verpflichtung besteht, strebt der Freistaat Thüringen eine solche an oder hat sich bereits dafür eingesetzt und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Flächen/Waldflächen im Besitz der BVVG, die sich in Thüringen befinden, grundsätzlich und auf welcher Grundlage/Rechtsgrundlage vor (Standort, Größe, Nutzung, Verpachtung et cetera)?
4. Welche Waldflächen im Besitz der BVVG befinden sich aktuell in Thüringen (bitte mit Standort, Größe, Nutzung, Vorhandensein einer Verpachtung et cetera)?
5. Seit wann hatte die Landesregierung welche Kenntnis über den oben genannten, vom Bund/von der BVVG geplanten Verkauf der erwähnten Waldfläche bei Rodacherbrunn?
6. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass die Fläche (wieder) gekauft werden kann?

7. Hat das Land bezogen auf Frage 6 Gebrauch vom Vorschlagsrecht gemacht, wenn ja, wann mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?
8. Trifft es zu, dass für die genannte Fläche ein Verkaufsmoratorium existiert (hat) und wenn ja, seit wann? Wann und warum wurde das
Moratorium nach Kenntnis der Landesregierung beendet respektive wann wurde die Landesregierung darüber informiert?
9. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über den Fortgang bezüglich der Fläche nach Bekanntwerden des Verkaufs vor und welche Schritte plant sie gegebenenfalls?
10.Welche Begründung hat der Bund/die BVVG gegenüber der Landesregierung wann geäußert, die Fläche nicht an die Gemeinde Wurzbach oder an das Land zu übergeben?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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