In Drucksache 7/5259 als Antwort auf die Kleine Anfrage 7/3055 wird mitgeteilt, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen plant, den zweiten Entwurf zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen im Dezember 2022 zu beschließen und Anfang 2023 das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einzuleiten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Regionale Planungsgemeinschaft in der Sitzung am 7. Dezember 2022 den zweiten Entwurf zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen beschlossen, wenn nicht, warum nicht und wann wird oder wurde die zweite Änderung stattdessen beschlossen?
2. Wann wird das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen beginnen oder wann hat es begonnen?
3. Welche Rolle spielt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtigkeit des ausnahmslosen Verbots von Windenergieanlagen in Waldgebieten im Thüringer Waldgesetz für die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen allgemein und speziell in Hinsicht auf die Änderung des Regionalplans respektive den zweiten Entwurf zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen?
4. Welche Rolle spielt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Nichtigkeit des ausnahmslosen Verbots von Windenergieanlagen in Waldgebieten im Thüringer Waldgesetz gegebenenfalls bei der Verzögerung des Beschlusses der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zum zweiten Entwurf zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen?
5. Welche Rolle spielt die Unwirksamkeit der Regionalpläne Ostthüringen und Mittelthüringen für die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen allgemein und im Hinblick auf den zweiten Entwurf zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen?
6. Welche Rolle spielt das im Februar 2023 in Kraft tretende sogenannte Wind-an-Land-Gesetz für die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen allgemein und im Hinblick auf den zweiten Entwurf zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen und einer eventuellen Verzögerung bei dessen Beschluss?

7. Welche Rolle spielt eine Novelle des Thüringer Klimagesetzes für die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen allgemein und im Hinblick auf den zweiten Entwurf zur Änderung des Regionalplans Südwestthüringen?

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