Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung im Hinblick auf eine CO2 -Bepreisung für Müllverbrennung (bitte begründen)?
2. Welche Reaktionen seitens Thüringer Müllverbrennungsanlagen liegen der Landesregierung diesbezüglich seit wann vor?
3. Mit welchen Preisanstiegen rechnet die Landesregierung ab dem Jahr 2024 bezüglich der von den betroffenen Müllverbrennungsanlagen kalkulierten Gebühren für Zweckverbände, Haushalte und gegebenenfalls Unternehmen?
4. Wie viele Müllverbrennungsanlagen für Verbrennung welcher Abfallarten, die von der möglichen neuen Regel betroffen wären, gibt es nach Kenntnis der Landesregierung aktuell wo in Thüringen und von welchen Landkreisen und kreisfreien Städten beziehungsweise welchen Zweckverbänden werden sie versorgt, wie viele Haushalte und gegebenenfalls Unternehmen sind jeweils betroffen? Wie viele Tonnen welcher Abfallarten haben diese Anlagen nach Kenntnis der
Landesregierung seit dem Jahr 2020 jeweils verbrannt?
5. Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung geplant, um mögliche Preissteigerungen für die Thüringer Bürger als auch für die Thüringer Kommunen zu verhindern? Wenn keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?
6. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung im Hinblick auf die Kritik eines Verbands kommunaler Unternehmen, dass eine CO2 -Bepreisung bei Siedlungsabfällen nicht geeignet sei, eine Lenkungswirkung zu erzielen (bitte begründen)?
7. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung im Hinblick auf die Kritik eines Verbands kommunaler Unternehmen, dass die CO2 -Bepreisung bei der Müllverbrennung Abfallexporte in Länder mit qualitativ minderwertigen Behandlungsanlagen zur Folge haben werde (bitte begründen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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