Zu Beginn des Jahres 2023 waren in den Medien zahlreiche Berichte
über Angriffe auf Zigarettenautomaten zu verzeichnen. Zentral war dabei beispielsweise ein Angriff in Südthüringen, bei dem laut einer Pressemeldung der örtlich zuständigen Polizei Teile des Automaten teilweise bis zu zwölf Meter weit weggesprengt wurden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Sind die vermehrten Medienberichte über Angriffe auf Zigarettenautomaten im Freistaat Thüringen durch einen quantitativ nachweisbaren Anstieg an Fällen belegbar oder gibt es zahlenmäßig keine Grundlage für die steigende Anzahl an entsprechenden Neuigkeitsmeldungen?
2. Wie hat sich die Anzahl von Angriffen auf Zigarettenautomaten im Freistaat seit dem Jahr 2020 entwickelt (monatliche Gliederung, um einen möglichen quantitativen Anstieg zu erkennen)?
3. Wie hat sich die Anzahl von Angriffen auf Zigarettenautomaten in Südthüringen seit dem Jahr 2020 entwickelt (monatliche Gliederung, um einen möglichen quantitativen Anstieg zu erkennen)?
4. Hat sich die Intensität des zerstörerischen Handelns bei Angriffen
auf Zigarettenautomaten verstärkt oder ist dies nur ein falscher Eindruck, den möglicherweise eine erhöhte Anzahl von Meldungen in
den Medien erzeugt?
5. Wie viele Verletzte sind der Landesregierung aufgrund des Aufsprengens von Zigarettenautomaten seit dem Jahr 2020 bekannt und welcher Sachverhalt lag dem jeweils zugrunde?
6. Welcher Schaden ist seit dem Jahr 2020 durch das Aufsprengen von Zigarettenautomaten entstanden (monatliche Gliederung in Sachschaden und Beuteschaden, um einen möglichen quantitativen Anstieg zu erkennen)?
7. Wie wirkt die Landesregierung auf die Automatenwirtschaft ein, um die Automaten sicherer zu machen oder die Prävention im Hinblick auf solche Straftaten zu erhöhen?

Änderung der §§ 14 und 54 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung vom 5. Februar 2008 (GVBI. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBI. S. 317); finanzielle Beteiligung des Freistaats Thüringen mittels Zuschuss an an den Kosten der Sozialversicherung

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