Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/2923 in Drucksache 7/5237 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wurden die Einschlagsarbeiten beendet?
2. Wann hat die Wiederaufforstung mit wie vielen Bäumen welcher Art begonnen und wann soll sie abgeschlossen sein?
3. Falls die Wiederaufforstung noch nicht begonnen hat: Welche Gründe liegen hierfür vor und wann soll die Wiederaufforstung gegebenenfalls beginnen?
4. Zu welchem Ergebnis führte die behördliche Aufklärung durch die untere Naturschutzbehörde Gotha unter fachaufsichtlicher Begleitung der oberen Naturschutzbehörde im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und wann wurde das Ergebnis festgestellt, welche Konsequenzen ergeben sich daraus, welche Maßnahmen respektive Ausgleichsmaßnahmen sind durchzuführen?
5. Hätte die untere Naturschutzbehörde gemäß § 17 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) zur Herstellung des Einvernehmens von der Genehmigungsbehörde beteiligt werden müssen?
6. Lag in diesem Fall des Kahlschlags ein zulassungspflichtiger, naturschutzrechtlicher Eingriff im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG vor?
7. Lag in diesem Fall des Kahlschlags ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vor?
8. Lag in diesem Fall des Kahlschlags ein Verstoß gegen § 20 Satz 1 Nr. 3 ThürNatG vor?
9. Lag in diesem Fall des Kahlschlags eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG vor?
10.Inwieweit und wann hat die Landesforstanstalt die Forstämter für eine etwaige Verfahrensweise sensibilisiert?

11.Wie stellen sich die Kartierungsdaten zum Greifvogelbestand 2022 in Pferdingsleben dar?
12.Ist der Landesregierung bekannt, ob das Gebiet betreffend Bauanträge für Windkraftanlagen eingereicht wurden, wenn ja, wann, für wie viele Anlagen welcher Höhe und welcher installierten Leistung? Wie ist der Verfahrensstand?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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