Mit der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vom 28. Mai 2019 im Juni 2019 sind sogenannte herrenlose Speicher auf die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) übergegangen. Dieser obliegt die Sanierung oder der Rückbau sowie die Klärung der Besitzverhältnisse.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anlagen welcher Standorte sind auf die TFW übergegangen?
2. Bei welchen Anlagen waren die Besitzverhältnisse bei der Übertragung bekannt?
3. Bei welchen Anlagen waren die Besitzverhältnisse bei der Übertragung unbekannt?
4. Anschließend an Frage 3: Für welche Anlagen an welchen Standorten wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt die Besitzverhältnisse geklärt (bitte mit Angabe des Vollstauvolumens)?
5. Wie wurden die Anlagen zum Zeitpunkt der Übertragung an die TFW genutzt?
6. Anschließend an Frage 4: Wie haben sich die Besitzer nach Kenntnis der Landesregierung bezüglich einer Sanierung oder des Rückbaus positioniert?
7. Anschließend an Frage 4: Plant die TFW jeweils die Sanierung oder den Rückbau und mit welchen Kosten wären die Sanierung beziehungsweise der Rückbau verbunden?
8. Anschließend an Frage 4: Wurden die Besitzer entschädigt, wenn ja, in welcher Höhe?
9. Anschließend an Frage 3: Für welche Anlagen wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt die Besitzverhältnisse nicht geklärt (bitte mit Angabe des Vollstauvolumens)?

10.Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die mit der Übertragung an die TFW formulierten (zeitlichen) Ziele der Reaktivierung respektive des Rückbaus sogenannter herrenloser Speicher seit dem Inkrafttreten des Wassergesetzes vom 28. Mai 2019 nach jetzigem Stand erreicht wurden, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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