Im Anschluss an die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/4042 in Drucksache 7/7089 stellen sich Fragen zur aktuellen Situation bezüglich des
Betriebs von Stauanlagen durch Gemeinden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Wasserstauanlagen werden aktuell und seit wann durch Gemeinden und Städte betrieben respektive sind im Besitz von Gemeinden und Städten?
2. Welche Anlagen sind im Rahmen der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vom 28. Mai 2019 auf die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) übergegangen?
3. Welche der in Frage 1 genannten Anlagen waren vor dem Betrieb durch Gemeinden und Städte in Landesbesitz/wurden durch das Land betrieben und wurden nicht im Rahmen der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vom 28. Mai 2019 auf die TFW übertragen?
4. Für welche der in den Frage 1 erfragten Anlagen wurde wann durch wen festgestellt, dass sie nicht für die Landesaufgabenerfüllung genutzt werden können?
5. Wie wurden die in den Fragen 1 genannten Anlagen vor dem Betrieb durch Gemeinden und Städte genutzt (Brauchwasser et cetera) und wie werden sie aktuell genutzt?
6. Für welche Stauanlagen, die im Rahmen der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vom 28. Mai 2019 auf die TFW übergingen, meldeten die jeweiligen Gemeinden und Städte zwar Interesse am Besitz/Betrieb (für welche Art der Nutzung) an, es fand aber keine Übertragung/kein Verkauf an die Gemeinden und Städte statt?
7. Wann wurde für die in Frage 6 erfragten Anlagen durch die TFW festgestellt, dass sie nicht zur Erfüllung von Landesaufgaben genutzt werden können?
8. Aus welchen Gründen wurden die Stauanlagen aus den Fragen 6 und 7 trotz des Interesses durch Gemeinden und Städte und trotz, dass sie nicht für die Erfüllung von Landesaufgaben geeignet sind, nicht an die jeweiligen Gemeinden und Städte verkauft/übertragen?

9. Welche Nutzung hatten die Anlagen aus Frage 6 vor der Übertragung auf die TFW?
10.Welche Kosten wären mit der Instandsetzung/Sanierung zum Weiterbetrieb der in den Anlagen 2 und 3 der Drucksache 7/7089 genannten Anlagen, von Anlagen, die in den vergangenen zehn Jahren entleert worden sind beziehungsweise derzeit entleert werden, sowie der in den Fragen 1 und 6 dieser Anfrage erfragten Anlagen verbunden gewesen und welche Kosten verursacht(e) der jeweilige Rückbau/die Entleerung durch die TFW?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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