Im „Verfassungsschutzbericht 2021“ einer Abteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales ist auf Seite 19 zu lesen: „Apodiktisch wird angenommen, die betreffende Person ‚gehöre von Anfang an‘ nicht nach Deutschland, d. h. letztlich spiele das Verhalten des Betreffenden keine Rolle, wenn eine andere ethnische Zugehörigkeit bestehe. Zudem wird unzutreffend nahegelegt, es handele sich nicht um ein Recht auf Asyl, sondern um einen Gnadenakt. Ergänzt wird dieser Standpunkt um die Idee einer feststehenden Inkompatibilität einer als homogen verstandenen deutschen Kultur mit anderen Kulturen“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Stammt das im Eingangssachverhalt enthaltene Zitat von einer Person, die in der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales angestellt oder verbeamtet ist?
a) Falls ja, in welchem Jahr wurde diese im Ministerium angestellt oder verbeamtet?
b) Falls nein, welcher externen Organisation gehört die Person an?
c) Falls nein, seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet diese Person für das Ministerium?
2. Wurde das im Eingangssachverhalt enthaltene Zitat oder Teile des Zitats von einer Person aus einer Erarbeitung übernommen, die komplett oder in Teilen nicht von regulär in der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales angestellten oder verbeamteten Personen geschrieben wurde?
a) Falls ja, aus welcher Erarbeitung welcher Person oder Organisation stammt das Zitat oder Teile des Zitats?
b) Falls ja, wie viel wurde seitens des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales aus welchem Haushaltstitel dafür an welche Person oder Organisation gezahlt?

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