Im Falle von Angriffen gegen ihre Person beziehungsweise ihr Eigentum oder im Falle von Beratungsbedarf können kommunale Amts- und Mandatsträger schon länger und seit dem 1. Januar 2023 auch Abgeordnete des Thüringer Landtags unter einer bestimmten Telefonnummer jederzeit einen Ansprechpartner erreichen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Behörde in der Landesregierung betreut die Hotline für kommunale Amts- und Mandatsträger, die seit dem 1. Januar 2023 auch für Abgeordnete des Thüringer Landtags zur Verfügung steht und was waren die Gründe für die Anbindung an diese Behörde?
2. Welche konkreten Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Schaltung dieser Hotline?
3. Wann wurde die Hotline aus welchen Gründen eingerichtet?
4. Wie wurde die Hotline der Zielgruppe, kommunale Amts- und Mandatsträger, bekannt gegeben? Wann erfolgte diese Bekanntgabe letztmalig und in welchem Turnus künftig?
5. Wie viele Anrufe, die einen Bezug zum Grund der Einrichtung hatten, erhielt die Hotline bisher und wie wurde den Anrufern geholfen?
6. Falls bisher ein äußerst geringes oder nicht nachweisbares Anrufaufkommen zu verzeichnen ist, wie begründet die Landesregierung die unveränderte Aufrechterhaltung der Hotline bei jährlich steigenden Zahlen von Angriffen auf kommunale Amts- und Mandatsträger?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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