In ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 7/4719 in der 73. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 4. Februar 2022 teilte die
Landesregierung mit, dass das öffentliche Interesse für eine zweite Klinikzufahrt zur Zentralklinik Bad Berka aufgrund der „Vermeidung von Stauerscheinungen“ gegeben sei. Durch die Stadt Bad Berka wurden im Entwurf für den Haushaltsplan 2023 Zuschüsse und Investitionen durch das
Land für den Bau einer zweiten Klinikauffahrt in Höhe von 1.640.000 Euro für das Jahr 2024 und 1.585.000 Euro für das Jahr 2025 ausgewiesen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie oft war in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die Zentralklinik in Bad Berka aufgrund von verkehrsbedingtem Stau in der bisherigen Zufahrt nicht oder nur verspätet erreichbar, sodass es gemäß der Aussage der Landesregierung ein öffentliches Interesse für eine zweite Klinikzufahrt aufgrund der „Vermeidung von Stauerscheinungen“ gibt (bitte quartalsweise Gliederung nach Verspätungsminuten)?
2. In welcher Form wird durch das Bauvorhaben einer „Zweiten Klinikzufahrt Zentralklinik Bad Berka“ die Ausweisung der Stadt als Heilbad unterstützt (bitte begründen)?
3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand zum Bauvorhaben „Zweite Klinikzufahrt Zentralklinik Bad Berka“ dar und was sind die nächsten notwendigen Schritte?
4. Welche einzelnen Ausgleichsmaßnahmen wurden im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses vorgesehen und wann werden diese an welchen Orten umgesetzt?
5. Welche einzelnen Fördermittel in welcher finanziellen Höhe wurden bisher vom Vorhabenträger bei Landesbehörden beantragt und wie ist der jeweilige Stand der Bewilligung?
6. Für welche Haushaltsjahre des Landeshaushalts sind welche einzelnen finanziellen Mittel in welcher Höhe zur Umsetzung förderungsfähiger Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Zweite Klinikzufahrt Zentralklinik Bad Berka“ eingestellt oder vorgesehen?
a) Wie hoch ist die geplante Förderbewilligung für das Haushaltsjahr 2024 durch den Freistaat Thüringen, wenn die Stadt Bad Berka im

Zusammenhang mit dem Bau einer zweiten Klinikzufahrt Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1.640.000 Euro vorsieht?
b) Wie hoch ist die geplante Förderbewilligung für das Haushaltsjahr 2025 durch den Freistaat Thüringen, wenn die Stadt Bad Berka im Zusammenhang mit dem Bau einer zweiten Klinikzufahrt Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1.585.000 Euro vorsieht?
7. Gibt es Förderzusagen des Freistaats in diesem Zusammenhang, die bisher nicht im Haushaltsplan der Landesregierung vorgesehen
sind? Falls ja, welche sind das im Einzelnen?

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