Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3933 in Drucksache 7/6765 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Windkraftanlagen mit welcher installierten Leistung an welchem Standort in Thüringen wurden seit dem Jahr 2020 stillgelegt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Wie ist der Rückbau von Windkraftanlagen geregelt, wie und von wem wird die Einhaltung der Regeln in Thüringen kontrolliert?
3. Welche Regeln zum Rückbau von Windkraftanlagen können grundsätzlich in Pachtverträgen zwischen Betreibern von Windkraftanlagen und Grundstückseigentümern getroffen werden?
4. Gehört zu solchen Pachtverträgen zwingend eine Bürgschaft des Betreibers der Windkraftanlage für die Rückbaukosten, wenn nein, warum nicht und wenn ja, inwieweit wird dies in Thüringen kontrolliert?
5. Kann eine Bürgschaft für Rückbaukosten im Pachtvertrag freiwillig erfolgen und wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2014 in Thüringen erfolgt?
6. Gehört zur Bau- und Betriebsgenehmigung zwingend eine Bürgschaft des Betreibers für die Rückbaukosten und wenn nein, warum nicht oder kann diese freiwillig erfolgen?
7. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Landesregierung eine zwingende Bürgschaft für Rückbaukosten des Windkraftanlagenbetreibers für die Bau- und Betriebsgenehmigung und/oder im Pachtvertrag vorgeschrieben und in welchen Bundesländern ist eine freiwillige Bürgschaft möglich?
8. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über den Export/Verkauf von Windkraftanlagen an welchen Thüringer Standorten nach Ablauf der EEG-Förderung in das europäische und nicht europäische Ausland seit dem Jahr 2020 vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
9. Wer ist für den Fall des Rückbaus in der Pflicht, die nötigen Rückbaukosten aufzubringen, wenn der Betreiber der Windkraftanlage diese Kosten nicht (mehr) aufbringen kann?

10.In wie vielen Fällen konnten nach Kenntnis der Landesregierung Betreiber in Thüringen seit dem Jahr 2020 die Rückbaukosten für ihre
Windkraftanlage mit oder ohne entsprechender Bürgschaft nicht (mehr) aufbringen (bitte nach Jahresscheiben und Standort aufschlüsseln)?
11.Wie viele der in der vorherigen Frage benannten Fälle wurden nach Kenntnis der Landesregierung vor Gericht verhandelt oder werden derzeit noch verhandelt?
12.Schreiben die Bau- und Betriebsgenehmigungen in Thüringen die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands des Grundstücks nach dem Rückbau der jeweiligen vor?
13.Wer ist für die Kontrolle der Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands nach dem Rückbau einer Windkraftanlage im Freistaat grundsätzlich zuständig?
14.Wann haben die für die Kontrolle der Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands des Grundstücks nach dem Rückbau zuständigen Behörden in Thüringen seit dem Jahr 2020 entsprechende Kontrollen mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben, Standort und Alter der jeweiligen Windkraftanlage aufschlüsseln)?
15.Welche Konsequenzen oder Verfahren ergaben sich jeweils durch die Kontrollen für den Fall, dass der Zustand des Grundstücks nicht wiederhergestellt worden ist?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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