Ich frage die Landesregierung:
1. Versteht die Landesregierung die Arbeitsweise der dem Minister für Inneres und Kommunales direkt unterstellten Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als eine neutrale Arbeitsweise, bei der für die Bewertung von Beobachtungsobjekten sowohl belastende als auch entlastende Beispiele gesammelt werden oder handelt es sich nur um eine Sammlung von belastenden Momenten?
2. Wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Position detailliert?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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