Im Anschluss an die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/2835 in Drucksache 7/5126 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung seit März 2022 bekannt, in denen Mieter/Vermieter/Gebäudeeigentümer gegen die Verordnung über Heizkostenabrechnung wegen Datenschutzverstößen vor Gericht klagten oder sich an die Landesregierung wandten?
2. Wie viele Fälle sind der Landesregierung seit März 2022 bekannt, in denen Mieter gegen den Vermieter/Gebäudeeigentümer wegen Verletzung der Installationspflicht und/oder der Informationspflicht klagten oder sich an die Landesregierung wandten?
3. Wie viele Fälle sind der Landesregierung seit März 2022 bekannt, in denen Mieter/Vermieter/Gebäudeeigentümer gegen die Verordnung
zum Beispiel wegen Mehrkosten vor Gericht klagten oder sich diesbezüglich an die Landesregierung wandten?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung seit Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/2835 in Drucksache 7/5126 zum möglichen bürokratischen Mehraufwand durch die Verordnungsänderung?
5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung seit Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/2835 in Drucksache 7/5126 zum Zeitpunkt der Evaluierung der Verordnungsänderung, sieht sie den Bedarf einer früheren Evaluierung, wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?
6. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob eventuell entstehende Mehrkosten auf den Mieter umgeschlagen werden,
und welche Auffassung vertritt sie dazu?
7. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Höhe eventueller monatlicher oder jährlicher Mehrkosten für Wohnungsgesellschaften et cetera vor?
8. Welche wettbewerbsfördernde Wirkung liegt nach Auffassung der Landesregierung durch die geänderte Verordnung vor und sieht sie
diese Wirkung als gegeben an?

9. Wann hat nach Kenntnis der Landesregierung das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) technische Vorgaben zur Gewährleistung von Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit entwickelt und wie viele Zertifikate hat das BSI für Vermieter/Eigentümer et cetera in Thüringen, die die Übereinstimmung einer Ausstattung mit diesen Vorgaben bestätigen, ausgestellt?
10.In welchem Umfang und zu welchen Kosten muss der Verantwortliche nach Kenntnis der Landesregierung Ablesedaten vor Missbrauch und unerlaubtem Datenzugriff schützen und gibt es diesbezüglich nach Kenntnis der Landesregierung Klagen oder haben sich Verantwortliche diesbezüglich an die Landesregierung gewandt und wenn ja, wann?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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