Im „Verfassungsschutzbericht 2021“ einer Abteilung bei dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ist auf Seite 25 zu lesen:
„Selbst nachdem die AfD Thüringen 2021 ihr bis dahin bestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl verzeichnete, hielt sie an den ihrerseits behaupteten Denk- und Sprechverboten in der Bundesrepublik fest. In typischer Opfer-Rhetorik hieß es am 28. September auf Facebook, man habe nicht aufgrund demokratischer Prozesse, sondern der Demokratie und ihrer Institutionen zum Trotz dieses Ergebnis erzielt“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Stammt das im Eingangssachverhalt enthaltene Zitat von einer Person, die in der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz bei dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales“ angestellt oder verbeamtet ist?
a) Falls ja, in welchem Jahr wurde diese im Ministerium angestellt oder verbeamtet?
b) Falls nein, welcher externen Organisation gehört die Person an?
c) Falls nein, seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet diese Person für das Ministerium?
2. Wurde das im Eingangssachverhalt enthaltene Zitat oder wurden
Teile des Zitats von einer Person aus einer Erarbeitung übernommen, die komplett oder in Teilen nicht von regulär in der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz bei dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales“ angestellten oder verbeamteten Personen geschrieben wurde?
a) Falls ja, aus welcher Erarbeitung welcher Person oder Organisation stammt das Zitat oder stammen Teile des Zitats?
b) Falls ja, wie viel wurde seitens des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales aus welchem Haushaltstitel dafür an welche Person oder Organisation gezahlt?

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