Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Straftaten mit Relevanz für die Einstufung wurden im Jahr 2022 jeweils an den drei dauerhaft als kriminogene Orte im Sinne des
§ 14 Abs. 1 Nr. 2a Polizeiaufgabengesetz eingestuften Orten festgestellt (jeweilige Nennung der festgestellten Delikte mit Anzahl und in der Reihenfolge der Erheblichkeit der Relevanz für die Einstufung)?
2. Welche Entwicklung hat die Straftatenbelastung der drei kriminogenen Orte (Erfurter Anger, Magdeburger Allee und Willy-Brandt-Platz)
in den letzten drei Jahren genommen?
3. Rechtfertigt die Entwicklung der Straftatenbelastung an den drei dauerhaft kriminogenen Orten weiterhin diese Einstufung und falls ja, durch welche Straftaten wird das im Besonderen begründet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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