Ich frage die Landesregierung:
1. Welche öffentlichen Straßen, Wege und Plätze wurden im Jahr 2022 im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2a Polizeiaufgabengesetz mit welcher jeweiligen Dauer als sogenannte kriminogene Orte benannt (ausgenommen die drei dauerhaft kriminogenen Orte in der Landeshauptstadt)?
2. Welche polizeilichen Erkenntnisse lagen zu jedem einzelnen der eingestuften Orte vor?
3. Welche Straftaten wurden im Vorfeld und mit Relevanz für die Einstufung jeweils an den einzelnen in Frage 1 erfragten Orten festgestellt (jeweilige Nennung der festgestellten Delikte mit Anzahl und in Reihenfolge der Erheblichkeit der Relevanz für die Einstufung)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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