Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3888 in Drucksache 7/7024 ergeben sich Nachfragen. Die Landesregierung gibt in der oben genannten Antwort an, davon auszugehen, dass die Kleine Anfrage 7/3888 sich ausschließlich auf das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales beziehe.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche einzelnen statistischen Übersichten führt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zur Erfassung von Hasspostings oder angeblichen Hasspostings im Internet (Gliederung nach Behörde, Bezeichnung der Statistik und inkludierter Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität)?
2. Werden die gegebenenfalls von den sogenannten Fake-Accounts des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales veröffentlichten Beiträge und Äußerungen im Rahmen der Hasskriminalität im Internet als Fälle in den jeweiligen Berichten zur Politisch motivierte Kriminalität erfasst und den jeweiligen Phänomenbereichen zugeordnet? Wie wird die jeweilige Verfahrensweise seitens der Landesregierung begründet?