Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die zu nicht zuletzt von ehrenamtlichem Engagement und dem unermüdlichen Einsatz der Tierheime und ähnlicher Einrichtungen lebt.
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (wie das Kontakt- und das Zutrittsverbot), der gestiegenen Energiekosten, der erhöhten Materialkosten, der Änderung der Gebühren für veterinärmedizinische Untersuchungen und der Aufnahme von während der Corona Pandemie unüberlegt angeschafften Tieren befinden sich die Thüringer Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen in zum Teil schweren finanziellen Notlagen. Das Spendenaufkommen ist teilweise erheblich zurückgegangen. Einige Einrichtungen verzeichnen zudem durch den Anstieg des illegalen Tierhandels und in diesem Zusammenhang erfolgten Kontrollen vermehrte Tierzugänge durch Aufnahme der aufgegriffenen Tiere. All diese Ursachen belasten die Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen im Freistaat und bedrohen sie in ihrer Existenz, appellierte der Landestierschutzbund Ende des Jahres 2022 an die Politik.
Die Förderung von Tierheimen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen greift bei Investitionsvorhaben, nicht jedoch für den alltäglichen Bedarf und für laufende Kosten. Die Landesregierung steht in der Pflicht, den Einrichtungen zur Seite zu stehen, um die untergebrachten Tiere wie Abgabetiere, verletzte Tiere und Tiersenioren auch weiterhin artgerecht und entsprechend den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes versorgen zu können. Eine Unterstützung bei der Deckung des Bedarfs ist dringend geboten.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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