Einem Medienbericht der Thüringischen Landeszeitung aus dem Jahr 2015 zufolge gab es in Mühlhausen einen Fall, in dem einem Eigentümer der Zutritt zu seinem Grundstück verwehrt wurde, weil der darunter liegende Kies beziehungsweise die Abbaurechte von der Treuhand verkauft wurden. Dies sei auf die nicht vollständige Angleichung des Bergrechts Ost und West zurückzuführen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags schreibt in seiner Ausarbeitung WD 5-3000-113/18:
„So ist mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR nach Art. 8 des Einigungsvertrages das Bundesberggesetz (BBergG) grundsätzlich auch
im neuen Bundesgebiet in Kraft getreten. Modifikationen für die Überleitung des Bergrechts enthält allerdings Anlage I Kapitel V Sachgebiet D
Abschnitt III des Einigungsvertrages.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zu dem geschilderten Fall vor?
2. Ist in diesem Fall eine Grundabtretung geschehen und wenn ja, wann?
3. Hat sich der im Artikel benannte Grundstückseigentümer mit seinem Anliegen an die Landesregierung oder an nachstehende Behörden gewandt und wenn ja, wann?
4. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen weitere dieser Fälle (mit und ohne Grundabtretung), wenn ja, an welchen Standorten (Landkreis/kreisfreie Stadt)?
5. Plant die Landesregierung auf Bundesebene oder über die Umweltministerkonferenz eine Änderung des aktuell geltenden Bergrechts oder unterstützt sie ein solches Vorhaben auf Bundesebene, wenn ja, warum, wann und wenn nein, warum nicht?

8. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu einer aktuell möglicherweise noch bestehenden Benachteiligung ostdeutscher Bundesländer durch geltendes Bergrecht oder zu einer in der Vergangenheit gegebenen Benachteiligung (bitte begründen)?
6. Welche Initiativen hat die Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren zum Bergrecht oder zu dessen Änderung auf Bundesebene
gegebenenfalls unternommen?
7. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Bundesregierung eine Änderung des Bergrechts plant, wenn ja, seit wann liegen ihr diese Kenntnisse vor und wann soll dies mit welchen konkreten Änderungen aus welchen Gründen durchgeführt werden?

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