Die bisherige Förderung der Höheren Berufsbildung, insbesondere der Meisterausbildung, bleibt hinter dem Bedarf zurück, während die Akademisierung weiterhin zunimmt. Bis zum Jahr 2030 könnten in Thüringen etwa 271.000 Arbeitskräfte mit Berufsabschluss benötigt werden, aber nur 46.600 mit akademischem Abschluss.
Die bisherige Förderung der Meisterausbildung in Thüringen bietet trotz des mittlerweile eingeführten Meisterbonus und der Meisterprämie sowie Meistergründungsprämie nicht genügend Anreize, um den Nachwuchsbedarf zu decken. Meisterbonus und Meisterprämie sind darauf ausgelegt, erst nach erfolgreichem Abschluss die Förderung zu gewähren. Interessenten, die aber bereits während der Ausbildung auf finanzielle Zuschüsse angewiesen sind oder es sich nicht leisten können, die anfallenden Kosten vorzustrecken, fallen dabei hinten runter und werden nicht animiert, eine Meisterausbildung überhaupt zu beginnen. Dem kann entgegnet werden, indem die Ausbildung kostenfrei gestaltet wird.
Die Meistergründungsprämie wird selten in Anspruch genommen, weil es zahlreiche Einschränkungen und bürokratische Hürden gibt. Derzeit ist die Gewährung der Prämie abhängig vom Datum der Gründung (später als der 10. August 2021). Außerdem muss die Gründung innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Meisterprüfung erfolgen. Diese Kriterien sind aus der Richtlinie zu streichen.
Zudem bleiben bei der Förderung andere Höhere Berufsbildungen des gleichen Niveaus (DQR 6) oder eines höheren Niveaus (DQR 7) unberücksichtigt. Um die Attraktivität der Höheren Berufsbildung effektiv zu steigern, das Bildungsniveau zu erhalten und damit zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Wirtschaft beizutragen, sollte eine Gebührenfreiheit für alle Absolventen einer Höheren Berufsbildung mit dem Niveau DQR 6 und DQR 7 unabhängig vom Wirtschaftszweig eingeführt werden. Auf diese Weise wird auch der Ungleichbehandlung der Bildungsabschlüsse entgegengewirkt. Auch die Gründungsprämie sollte auf die gesamten Höheren Berufsbildungen erweitert werden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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