Der Saale-Orla-Kreis ist nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG) Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes in seinem Landkreisgebiet. Im Landesrettungsdienstplan für den Freistaat Thüringen nach § 10 ThürRettG sind unter Nummer 3.2 die Hilfsfristen festgeschrieben, wobei für dünn besiedelte Regionen mit weniger als 80 Personen pro Quadratkilometer 17 Minuten und im Allgemeinen 14 Minuten bemessen sind. Um eine möglichst effektive Erste Hilfe und damit im Zweifel das Überleben eines Patienten zu gewährleisten, ist die Einhaltung dieser Fristen unabdingbar. Die „Ostthüringer Zeitung“ (OTZ) berichtete am 1. Februar 2023 über einen ErsteHilfe-Einsatz in Bad Lobenstein. Da kein Rettungswagen oder Notarzt
im näheren Umkreis zur Verfügung gestanden habe, sei die örtliche freiwillige Feuerwehr alarmiert worden. Dabei sei der behandelte Patient verstorben, was mutmaßlich auch der Tatsache geschuldet gewesen sei, dass die örtliche Feuerwehr über keinen automatisierten externen Defibrillator verfüge.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Einsätze wurden in den Jahren 2019 bis 2022 durch die Zentralen Leitstellen an den Rettungsdienst des Saale-Orla-Kreises vermittelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2019 bis 2022 die gesetzlich festgelegte Hilfsfrist im Saale-Orla-Kreis nicht eingehalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Worin sieht die Landesregierung die Hauptgründe für das Nichteinhalten der festgelegten Hilfsfrist der jeweiligen Aufgabenträger im Saale-Orla-Kreis?
4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen oder will sie ergreifen, um die festgelegten Hilfsfristen gemäß des Landesrettungsdienstplans im überwiegend ländlich geprägten Saale-Orla Kreis einzuhalten?
5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich der Infrastruktur des Rettungswesens im Saale-Orla-Kreis?
6. Sind neue Rettungsstützpunkte im Saale-Orla-Kreis geplant, um die Hilfsfristen einzuhalten und zu verkürzen?

7. Verfügt die Rettungswache des DRK am Standort Liebschütz derzeit über eine 24-stündige Besetzung und wenn nein, warum nicht?
8. Aus welchem Grund war, wie in der Presseveröffentlichung der OTZ vom 1. Februar 2023 dargelegt, zum Alarmierungszeitpunkt kein Rettungswagen oder Notarzt im Umkreis von Bad Lobenstein verfügbar?
9. Wie schätzt die Landesregierung die Überlebenschancen des in der Presseveröffentlichung der OTZ vom 1. Februar 2023 erwähnten verstorbenen Patienten ein, wenn ein Rettungswagen oder Notarzt im näheren Umkreis zur Verfügung gestanden hätte?
10.Welche Fördermöglichkeiten bestehen derzeit für die Anschaffung von Defibrillatoren oder ähnlichen medizinischen Geräten für Feuerwehren in Thüringen, falls keine bestehen, sieht die Landesregierung Bedarf hierfür und wenn nein, warum nicht?

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