24-h-Dorfläden gewinnen in Thüringen für den ländlichen Raum immer mehr an Beliebtheit. Wie die Landesregierung in der heutigen Debatte im Thüringer Landtag zu einem entsprechenden AfD-Gesetzentwurf (Drs. 7/6269) einräumen musste, dürfen die 24-h-Dorfläden aus rechtlichen Gründen an Sonn- und Feiertagen nicht mit Frischwaren bestückt werden. Da dies dennoch vielerorts stattfindet, forderte die AfD-Fraktion, die 24-h-Dorfläden in den Ausnahmekatalog für Arbeitsverbote des Thüringer Feier- und Gedenktaggesetzes mit aufzunehmen.
Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Dieter Laudenbach:
„Der Gesetzentwurf hatte zum Ziel Rechtsklarheit zu schaffen, was die rot-rot-grüne Minderheitsregierung bedauerlicherweise abgelehnt hat. Dabei sollte sie endlich in der Realität und im ländlichen Raum ankommen, denn frische Brötchen oder Kuchen müssen auch an Sonn- oder Feiertagen in 24-h-Läden angeboten werden dürfen, wie es in den Städten auch möglich ist. Auch die regionalen Erzeuger, die ihre Waren in den 24-h-Dorfläden anbieten, hätten damit unterstützt werden können.“