Im Anschluss an die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3592 in Drucksache 7/6240 und im Zusammenhang mit einer Veranstaltung „Bürgerdialog Stromnetz“ unter anderem zum Thema SuedLink stellen sich Fragen dahin gehend, wie nach jetzigem Stand mit Thüringer Waldflächen umgegangen werden soll, die sich in der Trassenführung der Stromtrasse SuedLink befinden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie wird bei einer Unterführung/Untergrabung sichergestellt, dass Boden- und Wasserhaushalt des Walds nicht negativ beeinflusst werden?
2. Wie wird bei einer Unterführung/Untergrabung sichergestellt, dass Pflanzen und Tiere des jeweiligen Walds und besonders geschützte Arten nicht negativ beeinflusst werden?
3. Welche Sicherheitsvorkehrungen sind bei einer Unterführung/Untergrabung eines Walds im Hinblick auf die anschließende Nutzung des Walds grundsätzlich zu treffen?
4. Welchen Thüringer Behörden respektive Kommunalbehörden obliegen die Genehmigung und die Kontrolle von Unterführungen eines Walds und etwaigen anderen Maßnahmen?
5. Welche Rolle spielen Unterführungen und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit Waldflächen im Trassenverlauf von SuedLink bei den Planfeststellungsverfahren?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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