Im Rahmen der Fragestunde in der Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 3. Februar 2023 antwortete die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf zwei Zusatzfragen des Fragestellers zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/7142. Die Antworten auf die Zusatzfragen wurden augenscheinlich wörtlich von einem möglicherweise vorab vorbereiteten Antwortzettel abgelesen. In der Plenarsitzung dürfen zwei Zusatzfragen durch den Fragesteller gestellt werden, wobei es sich in der Regel nicht um Fragen handelt, die der Landesregierung vorher bekannt sind. Zur Vorbereitung auf Zusatzfragen und zu möglichen Absprachen vor der Plenarsitzung ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hatte die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vor der Plenarsitzung am 3. Februar 2023 Kenntnis von den beiden Zusatzfragen des Fragestellers zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/7142, wenn ja, woher kannte sie die Zusatzfragen des Fragestellers, noch bevor sie in der Plenarsitzung gestellt wurden, und wenn nein, wieso drängt sich der Eindruck auf, dass die Antworten auf die Zusatzfragen augenscheinlich wörtlich von einem möglicherweise vorab vorbereiteten Antwortzettel abgelesen wurden?
2. Gab es seitens der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vor der Plenarsitzung am 3. Februar 2023 Absprachen mit dem Fragesteller und wenn ja, welche?
3. Werden seitens der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vor der Plenarsitzung des Thüringer Landtags Zusatzfragen zu Mündlichen Anfragen von Abgeordneten aller Fraktionen entgegengenommen?
4. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage können Zusatzfragen zu Mündlichen Anfragen noch vor deren Aufruf in der Plenarsitzung an die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gestellt werden und wie begründet die Landesregierung diese Vorgehensweise?

5. Bezieht sich die Vorbereitung der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie allein auf die bis zu zwei Zusatzfragen des Fragestellers oder werden gegebenenfalls auch die bis zu zwei weiteren Zusatzfragen aus der Mitte des Landtags vorab vorbereitet?
6. Sind Fristen für das Stellen vorheriger Zusatzfragen zu Mündlichen Anfragen zu beachten und wenn ja, woraus ergeben sich diese?
7. Können Zusatzfragen auch an andere Ressorts der Landesregierung vorab gestellt werden, wenn ja, welche Ministerien betrifft das und wonach richten sich die formalen Kriterien wie etwa Fristen zur Einreichung und Umfang der Zusatzfragen, die zu beachten sind?

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