Die von Ministerin Heike Werner in einer Mitteilung Ende 2022 erwähnten Förderkriterien für die Auszahlung von Härtefallhilfen für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sind immer noch nicht ausgestaltet, wie eine Anfrage der Abgeordneten Nadine Hoffmann (AfD) während der Plenarsitzungen ergab [1]. Demnach werde noch an der Richtlinie gearbeitet.
Die Hilfen sollen im Rahmen des Sondervermögens zur Bewältigung der Energiekrise ausgezahlt werden. Bei einer diesbezüglichen Bedarfsabfrage bei 27 Einrichtungen des Landes vom 9. bis zum 26. Januar 2023 durch die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte, koordiniert durch das Landesamt für Verbraucherschutz, kam es zu Rückmeldungen von elf der potentiellen Antragsteller. Aus der freiwilligen Abfrage geht hervor, dass zwischen 20% und 100% der bis 2024 angenommen erhöhten Energiekosten und Betriebskosten nicht mehr selbständig getragen werden können. Die genauen Summen wurden aber von einem Großteil der Einrichtungen nicht angegeben, da unter anderem das Spendeneinkommen derzeit nicht eingeschätzt werden kann. Der Gesamtbedarf der Härtefallhilfe wurde deswegen vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie noch nicht ermittelt.
Die tierschutzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen, Nadine Hoffmann, kritisiert: „Ich fordere die Landesregierung auf, die entsprechende Richtlinie endlich fertigzustellen, um den Tierheimen im Freistaat zeitnah zu helfen. Wenn befragte Einrichtungen davon ausgehen, bis zu 100% der Mehrkosten durch Energiepreisanstiege nicht mehr tragen zu können, ist dies ein alarmierendes Zeichen. Hier ist schnelle Unterstützung geboten, der auch durch unseren jüngst ins Parlament eingereichten Antrag (Drs. 7/7155) [2] angemessen begegnet wird.“
[1] https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgang/47703
Beantwortung mündliche Anfrage vom 02.02.2023 zwischen 14.50 Uhr und 14.54 Uhr:
https://www.facebook.com/thueringer.landtag/videos/3413327912258324/