In der Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 2. Februar 2023 führte die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und
Familie zu Tagesordnungspunkt 40 aus: „[…] die Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Fraktionen […].“
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Fraktionen im Thüringer Landtag hat die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie mit dieser Anrede angesprochen und welche nicht?
2. Wie begründet die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie die Einteilung der parlamentarischen Fraktionen in demokratisch und undemokratisch (Gliederung nach Fraktionen im Thüringer Landtag)?
3. Wie wirkt sich diese Aufteilung in demokratische und undemokratische Fraktionen auf die Arbeit der Landesregierung mit Vertretern der jeweiligen Fraktionen aus (detailliert darlegen und nach Fraktionen gliedern)?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am Prozess der politischen
Willensbildung nach Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (Artikel 9 der Verfassung des Freistaats Thüringen) grundsätzlich und in diesem konkreten Fall?
5. Unterliegen die Mitglieder der Landesregierung während Reden in Plenarsitzungen des Thüringer Landtags einem Neutralitätsgebot und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
6. Welche verfassungsrechtlichen Grenzen sind im Hinblick auf die Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern zu beachten und wurden diese mit der im Sachverhalt benannten Begrüßung verletzt (Begründung für die Auffassung der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in diesem speziellen Fall)?
7. Inwieweit werden diese verfassungsrechtlichen Grenzen durch die Landesregierung bei Äußerungen durch die Regierungsmitglieder beachtet und wie wird dies im Einzelfall umgesetzt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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