Die im Landtag eingereichte Petition zur Ausweisung des Kleinen Thüringer Walds als Landschaftsschutzgebiet hebt die besondere Schutzwürdigkeit des Gebiets hervor. Zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft werden schutzwürdige und schutzbedürftige Teile der Landschaft durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Durch welche Behörde werden in Thüringen die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit von potenziellen Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten geprüft und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt?
2. Fließen in diese Behördenentscheidungen Gutachten, Untersuchungen, Studien et cetera anderer Behörden oder Externer, etwa von Vereinen, Experten, Kanzleien et cetera, ein, wenn ja, welche und auf welcher rechtlichen oder anderweitigen Grundlage?
3. Bei welchen Entscheidungen zur Ausweisung von welchen Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten beziehungsweise bei welchen Prüfvorgängen wurden seit dem Jahr 2015 andere Behörden oder Externe, etwa Vereine, Experten, Kanzleien et cetera, in den Prüfvorgang und/oder den Ausweisungsvorgang auf welcher rechtlichen oder anderweitigen Grundlage einbezogen?
4. Um welche der in Frage 3 genannten Behörden oder Externe, wie Vereine, Experten, Kanzleien et cetera, handelte es sich jeweils (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
5. Welche Kosten fielen seit dem Jahr 2015 gegebenenfalls für die Einbeziehung der in der Frage 4 genannten Behörden oder Externen, etwa von Vereinen, Experten, Kanzleien et cetera, wofür konkret an (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
6. Welche Unterlagen, Gutachten, Untersuchungen, Studien et cetera wurden seit dem Jahr 2015 für die Prüfung und/oder die Ausweisung welcher Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete jeweils herangezogen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

7. Welche Abläufe gibt es grundsätzlich bei über den Landtag eingereichten Petitionen, die das Ziel der Prüfung und/oder der Ausweisung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen verfolgen, beim zuständigen Ministerium und gegebenenfalls bei welchen nachstehenden Behörden?
8. Welche Unterlagen, Gutachten, Untersuchungen, Studien et cetera werden bei den in Frage 7 erfragten Abläufen herangezogen?
9. Welche der in Frage 8 genannten Unterlagen, Gutachten, Untersuchungen, Studien et cetera welcher Behörden oder Externer, etwa von Vereinen, Experten, Kanzleien et cetera, wurden seit dem Jahr 2015 für die Stellungnahmen des zuständigen Ministeriums und gegebenenfalls welcher Behörden zu welchen über den Landtag eingereichten Petitionen mit dem Ziel der Prüfung und/oder Ausweisung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten herangezogen und welche Kosten fielen wofür konkret an (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge