Aus einer Pressemeldung über fehlende Managementpläne für Europäische Vogelschutzgebiete in Thüringen nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher Grundlage, durch welche und wie viele Erfassungsmaßnahmen wurden die Vogelschutzgebiete mit Beteiligung welcher Akteure wann ausgewiesen?
2. Welche Fläche weisen die Thüringer SPAs einzeln auf, welcher Anteil respektive welche Fläche dieser Gebiete ist Offenlandfläche, welche Waldfläche und bei welchen Flächen handelt es sich jeweils um kommunale, staatliche oder private Flächen et cetera?
3. Welche Flächen in Hektar welcher Vogelschutzgebiete gehören der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst?
4. Wie wurden die jeweiligen Eigentümer der Gebiete bei der Ausweisung einbezogen?
5. Wie gestaltet sich die Entschädigung für welche Eigentümer auf welcher Grundlage?
6. Welche Vogelarten und welche Leitarten wurden auf welcher Grundlage von wem, wann für welche dieser Gebiete bei der Ausweisung inwiefern definiert und wie findet eine mögliche Aktualisierung oder Neuerhebung der Vogelarten sowie der Leitarten statt?
7. Wann hat eine Aktualisierung für welche Gebiete durch wen stattgefunden?
8. Wie gestaltet sich das Monitoring der Vogelschutzgebiete konkret?
9. Wer ist in das Monitoring mit welchen Erfassungsmaßnahmen eingebunden?
10.Welche Erfassungsmaßnahmen fanden beim Monitoring für welche Vogelschutzgebiete in Thüringen seit deren Ausweisung wann statt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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