Aus einer Pressemeldung über fehlende Managementpläne für Europäische Vogelschutzgebiete in Thüringen nach EU-Vogelschutzrichtlinie ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen wurden für welche SPAs noch keine Managementpläne erstellt?
2. Wann werden für diese Gebiete durch wen Managementpläne auf welcher Grundlage mit welchen Erfassungsmaßnahmen (Kartierungsgänge, Brutvorkommen et cetera) erstellt?
3. Für welche der EU-Vogelschutzgebiete wurden wann Managementpläne erstellt?
4. Wie wurden die jeweiligen Eigentümer der Gebiete bei der Erstellung einbezogen?
5. Wie viele Kartierungsgänge und gegebenenfalls andere Erfassungsmaßnahmen wurden für die Erstellung der vorhandenen Managementpläne von wem wann durchgeführt?
6. Wer ist mit dem Management dieser Flächen seit wann betraut, wer kontrolliert die Umsetzung, wann erfolgte die Kontrolle seit Erstellung der Managementpläne?
7. Gibt es Unterschiede bei der Umsetzungspflicht und/oder Kontrolle hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse der EU-Vogelschutzgebietsflächen und wenn ja, warum?
8. Inwieweit findet eine Aktualisierung der Managementpläne durch wen statt und wann hat es Aktualisierungen für welche Gebiete unter Einbeziehung welcher Akteure gegeben?
9. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die bei der Ausweisung der Gebiete und bei der Erstellung der Managementpläne durchgeführten Kartierungsgänge sowie andere Erfassungsmaßnahmen ausreichend gewesen sind (bitte begründen)?

10.Ist die Landesregierung der Auffassung, dass angesichts der Borkenkäferschäden die Vogelschutzgebiete und/oder Managementpläne mit Waldfläche zu aktualisieren sind und wenn ja, wann wird dies geschehen (bitte begründen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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