Nach Vorgabe des Bundes soll Thüringen bis zum Jahr 2032 2,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausweisen. Gleichzeitig steigen die Strompreise tendenziell immer weiter an. Dazu trägt unter anderem auch der sogenannte Geisterstrom beziehungsweise die Ausfallarbeit bei: Wenn der Wind weht und die Windkraftanlagen deutlich mehr Strom produzieren, als von den Verbrauchern abgenommen werden kann, dann werden die Anlagen angehalten respektive vom Netz genommen, um eine Netzüberlastung zu verhindern. Das liegt an den fehlenden Speichermöglichkeiten in der nötigen Größenordnung. In diesen
Fällen zahlt die Bundesnetzagentur jedoch den Betreibern den entgangenen Gewinn. Die Kosten für den sogenannten Geisterstrom, der nie produziert, aber trotzdem bezahlt wird, tragen die Verbraucher über eine Umlage, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Windkraftanlagen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen im Jahr 2022 zur Verhinderung einer Überlastung des Stromnetzes vorübergehend abgeschaltet worden und wie lange war die durchschnittliche Abschaltdauer (bitte aufschlüsseln nach Monatsscheiben)?
2. Wie wirkte sich diese vorübergehende Abschaltung von Windkraftanlagen nach Kenntnis der Landesregierung auf die durchschnittliche tatsächlich erbrachte Leistung von Windkraftanlagen in Thüringen im Vergleich zur Nennleistung im Jahr 2022 aus?
3. Welche Kosten entstanden im Jahr 2022 der Bundesnetzagentur nach Kenntnis der Landesregierung durch die Vergütung der Windkraftanlagenbetreiber in Thüringen für Ausfallarbeit (bitte aufschlüsseln nach Monatsscheiben)?
4. Wie wirkten sich die Kosten gemäß Frage 3 nach Kenntnis der Landesregierung auf den Strompreis für die Verbraucher in Thüringen aus?
5. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Ausbau der Windkraftindustrie, der Entwicklung der Kosten für Ausfallarbeit der Bundesnetzagentur und der Höhe der Strompreise für Verbraucher (bitte begründen)?

6. Welche Prognosen kann die Landesregierung darüber treffen, wie sich die Kosten im Zusammenhang mit der Vergütung von Ausfallarbeit in Thüringen in den nächsten zehn Jahren für die Bundesnetzagentur und die Verbraucher entwickeln werden, wenn die Vorgaben des Bundes zur Bereitstellung von 2,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft erfüllt werden?
7. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen fehlenden Speichertechnologien und der Ausfallarbeit (bitte begründen)?
8. Falls die Landesregierung keine konkreten Prognosen gemäß Frage 6 geben kann: Wie steht die Landesregierung der Überlegung gegenüber, zunächst solche Prognosen zu erstellen, bevor der Windkraftindustrieausbau forciert wird?
9. Welche Rolle spielt im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Windkraft in Thüringen die Etablierung von Stromspeichertechnologien und welche Technologien erachtet die Landesregierung diesbezüglich in den nächsten zehn Jahren für wirtschaftlich anwendungsreif?
10.Welche alternativen Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, falls in den nächsten zehn Jahren keine der in Frage 9 angesprochenen
Stromspeichertechnologien die Reife zur wirtschaftlichen Umsetzung erlangen sollten?
11.Welche Auffassung vertritt die Landesregierung im Hinblick auf die Annahme, dass zur Vermeidung von Ausfallarbeit vor dem Ausbau der Windkraftindustrie zunächst Speichertechnologien in der nötigen Größenordnung vorhanden sein sollten (bitte begründen)?
12.Welche Auffassung vertritt die Landesregierung im Hinblick darauf, dass nicht produzierter Strom als Ausfallarbeit vergütet wird (bitte
begründen)?

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