Sogenannte 24-Stunden-Dorflläden werden in Thüringen landesseitig gefördert. Laut Presseberichten gibt es bei einem solchen Projekt in Ettersburg nun Probleme mit dem Betreiber. Dem Pressebericht ist zu entnehmen, dass zwischen der Gemeinde (Eigentümer des Ladengebäudes) und dem Betreiber ein Vertrag besteht, der den Betreiber auf einen Betrieb des 24-Stunden-Dorfladens über 20 Jahre verpflichtet. Einer kurzen Recherche (über die Software North Data) zufolge ist der Gesellschafter der Betreiberfirma bereits mehrfach als Gesellschafter relativ kurzlebiger, mittlerweile insolventer Firmen aufgetreten. Aus dem beschriebenen Sachverhalt ergeben sich Fragen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den besagten Fall in Ettersburg?
2. Wer ist Betreiber des 24-Stunden-Dorfladens in Ettersburg und welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu diesem?
3. Sind der Landesregierung insbesondere die Strukturen hinter der Betreiberfirma und die Historie der/des Gesellschafter/s sowie deren/seine Einbindung in die Strukturen anderer Firmen bekannt, wenn nein, warum nicht und wenn ja, inwiefern wurde dies bei der Prüfung
des Förderantrags berücksichtigt?
4. Gab es eine Ausschreibung für den Bau und Betrieb des 24-StundenDorfladens in Ettersburg, wenn nein, warum nicht, wenn ja, wann begann das Ausschreibungsverfahren und wie war sein Verlauf?
5. Mussten die Bewerber des besagten Ausschreibungsverfahrens oder die Antragsteller des Fördermittelbescheids in irgendeiner Form Referenzen im Geschäftsfeld Einzelhandel vorweisen, wenn nein, warum nicht und wenn ja, wie gestaltete sich die Prüfung im konkreten Fall?
6. Wer ist Zuwendungsempfänger der Förderung im besagten Fall in Ettersburg und welche Kenntnisse hat die Landesregierung über diesen?
7. Wer ist in Thüringen Zuwendungsempfänger bereits geförderter
24-Stunden-Dorfläden (bitte landkreisbezogen nach Standorten ausweisen)?

8. Wurde im besagten Fall in Ettersburg ein in der Förderrichtlinie vorgesehenes Rentabilitätskonzept vom Zuwendungsempfänger vorgelegt, wenn ja, von wem wurde es wann mit welchem Ergebnis geprüft und wenn nein, warum nicht?
9. Sind der Landesregierung noch weitere Fälle bekannt, bei denen es zu Problemen im Zusammenhang mit dem Bau oder Betrieb von 24-Stunden-Dorfläden gekommen ist, wenn ja, welche und welche Kenntnisse hat die Landesregierung jeweils über diese Sachverhalte?
10.Kennt die Landesregierung Projekte von 24-Stunden-Dorfläden, die bereits vollständig verwirklicht sind und bisher ohne Probleme betrieben werden (bitte landkreisbezogen nach Standorten ausweisen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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