Im „Verfassungsschutzbericht 2021“ einer dem Thüringer Minister für
Inneres und Kommunales direkt unterstellten Abteilung ist auf Seite 26
unter der Zwischenüberschrift „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“ mit
Bezug auf die Berufung eines Verfassungsrichters, der zuvor Bundestagsabgeordneter war, zu lesen: „Der AfD-Landessprecher lastet dem
einzelnen Richter an, seine Pflichten – hier jene zur politischen Mäßigung – zu verletzen. Zugleich spricht er den unabhängigen Gerichten
ihre Kontrollfunktion und somit der Bundesrepublik ein System demokratischer Gewaltenteilung ab. Das bediente Opfer-Narrativ ist hier keine bloße Klage über eine vermeintliche Benachteiligung wegen starker öffentlicher Kritik an der AfD. Im Falle einer extremistischen Partei ist es ein scharfes Schwert im Kampf gegen demokratische Verfahren und Institutionen.“ Dieses Zitat ist Ergebnis zweier Absätze unter der Zwischenüberschrift und im Gesamtkontext zu interpretieren. Aufgrund des textlichen Zusammenhangs meint die Abteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales offenbar, dass „unabhängige“ deutsche „Gerichte“ (Bezug auf das Prinzip der Gewaltenteilung) eine „Kontrollfunktion“ gegenüber der vom AfD-Landessprecher kritisierten,
politisch beeinflussten Auswahl eines Bundesverfassungsrichters und der daraus resultierenden Rechtsprechung haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen „unabhängigen“ deutschen „Gerichte“ haben eine „Kontrollfunktion“ gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (Gliederung nach Bezeichnung, Gerichtsstandort und Funktion des Gerichts) und wie begründet die Landesregierung den Vorwurf, dass der AfD-Landessprecher Gerichten neben dem höchsten deutschen Gericht eine Kontrollfunktion für das Bundesverfassungsgericht abspricht (es wird um eine detaillierte Begründung der Kontrollfunktion anderer Gerichte gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und eine detaillierte Herleitung bezüglich der Kritik an einer politisch beeinflussten Auswahl eines Bundesverfassungsrichters und der – laut Behörde – abgesprochenen Kontrollfunktion gebeten)?
2. Woraus konkret ergibt sich der kausale Zusammenhang, dass der AfD-Landessprecher mit seiner Kritik an einer politisch beeinflussten Auswahl eines Bundesverfassungsrichters der „Bundesrepublik ein System demokratischer Gewaltenteilung“ abspricht (es wird um detaillierte Begründung und Darstellung des kausalen Zusammenhangs sowie der lückenlosen Kausalkette gebeten)?

3. Wann, wo und in welchem konkreten Zusammenhang hat der AfDLandessprecher welchen „unabhängigen Gerichten ihre Kontrollfunktion“ abgesprochen (Angabe der Fundstelle des wörtlichen Zitats, Angabe des Tags und der Uhrzeit der Veröffentlichung und der
genauen Quelle)?
4. Handelt es sich bei der Behauptung, der AfD-Landessprecher spreche „unabhängigen Gerichten ihre Kontrollfunktion“ ab, um eine Interpretation des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales?
a) Wenn nein: Welche einzelnen belastenden und welche einzelnen entlastenden Merkmale wurden seitens der in Rede stehenden Abteilung gesammelt, die aus welchen Gründen und ohne möglichen Interpretationsspielraum die Behauptung im Bericht belegen?
b) Wenn ja: Welche einzelnen belastenden und welche einzelnen entlastenden Merkmale wurden seitens der in Rede stehenden Abteilung zur Bestätigung dieser Interpretation gesammelt und bewertet?
c) Wenn ja: Wieso unterstellt die in Rede stehende Abteilung diese Interpretation dem Landesverband einer Oppositionspartei und nicht nur einer Einzelperson, gefährdet sie damit den demokratischen Willensbildungsprozess?
5. Wann, wo und in welchem konkreten Zusammenhang hat der AfDLandessprecher der „Bundesrepublik“ das Vorhandensein eines „System[s] demokratischer Gewaltenteilung“ abgesprochen (Angabe der Fundstelle des wörtlichen Zitats, Angabe des Tags und der Uhrzeit der Veröffentlichung und der genauen Quelle)?
6. Handelt es sich bei der Behauptung, der AfD-Landessprecher spreche „der Bundesrepublik ein System demokratischer Gewaltenteilung ab“, um eine Interpretation des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales?
a) Wenn nein: Welche einzelnen belastenden und welche einzelnen entlastenden Merkmale wurden seitens der in Rede stehenden Abteilung gesammelt, die aus welchen Gründen und ohne möglichen Interpretationsspielraum die Behauptung im Bericht belegen?
b) Wenn ja: Welche einzelnen belastenden und welche einzelnen entlastenden Merkmale wurden seitens der in Rede stehenden Abteilung zur Bestätigung dieser Interpretation gesammelt und bewertet?
c) Wenn ja: Wieso unterstellt die in Rede stehende Abteilung diese Interpretation dem Landesverband einer Oppositionspartei und nicht nur einer Einzelperson, gefährdet sie damit den demokratischen Willensbildungsprozess?
7. Falls die eingangs zitierte Passage in dem Bericht anders gemeint oder zu verstehen sein sollte: Wieso lässt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in einem solchen Fall, der erhebliche Auswirkungen auf den demokratischen Willensbildungsprozess hat, keine größere Sorgfalt walten und beschreibt konkret und verständlich, was problematisch ist?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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