Laut einem Artikel der Thüringischen Landeszeitung vom 18.02.2023 hat ein Kali-Unternehmen drei Thüringer Regionen für den Abbau geeignet genannt. In den Gebieten sollen Kartierungen zur Erfassung der Tier- und Pflanzenarten erfolgen. Es handelt sich dabei um eine Region am Bernterode-Schacht, ein Areal am nordwestlichen Rand der Gemarkung Haynrode und eine als Industriegebiet „RIG 2“ ausgewiesene Fläche am Stadtrand von Leinefelde.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Tier- und Pflanzenarten, insbesondere über die von geschützten Arten, auf welchem der drei genannten Areale auf welcher Datengrundlage welchen Datums vor?
2. Werden die Kartierungen für das Unternehmen von Thüringer Behörden begleitet oder unterstützt, wenn ja, von welchen Behörden, wenn nein, warum nicht?
3. Inwieweit findet nach Abschluss der Kartierungen ein Abgleich mit den der Landesregierung vorliegenden Daten statt? Wenn kein Abgleich stattfindet, warum nicht?
4. Falls die Kartierungsergebnisse hinsichtlich der erfassten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der von geschützten Arten, von den
Daten der Landesregierung abweichen, welche Maßnahmen werden daraufhin von wem erfolgen oder veranlasst?
5. Liegen diese Areale in Schutzgebieten (bitte aufschlüsseln, welche Areale mit welcher Flächengröße je in den Schutzgebieten welcher Art und welcher Bezeichnung liegen)?
6. Gibt es in diesen drei Arealen je Wasserschutzzonen und wenn ja, in welchen Arealen?
7. Grenzen diese drei Areale je direkt an Schutzgebiete oder Schutzzonen an (bitte aufschlüsseln, welche Areale direkt an welche Schutzgebiete oder Schutzzonen angrenzen)?

8. Welche Daten hinsichtlich Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von geschützten Arten, müssen für ein Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung vom entsprechenden Unternehmen vorliegen beziehungsweise werden überprüft?
9. Sieht eine mögliche Genehmigung des Abbaus nach Überprüfung der Unterlagen die Schaffung von Ausgleichsflächen/Ausgleichsmaßnahmen vor und wenn ja, wie konkret?
10.Inwieweit kann die Anwesenheit geschützter Tier- oder Pflanzenarten auf den genannten Arealen das Vorhaben des Kaliabbaus verunmöglichen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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