Mit der Thüringer Verordnung zur Festlegung von Einstandsgebieten für das Rot-, Dam- und Muffelwild und zur einheitlich großräumigen Abschussregelung in diesen Gebieten (Thüringer Einstandsgebietsverordnung) vom 2. August 2014 werden in § 3 Einstandsgebiete für das Rotwild in Thüringen festgelegt. Kritik an Einstandsgebieten und ein Zusammenhang zwischen den Gebieten und den Abschussregelungen respektive dem Verbot der Bewirtschaftung des Rotwilds außerhalb dieser Gebiete mit der genetischen Verarmung wird unter anderem von Wildbiologen formuliert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlage wurden die vier Einstandsgebiete in Thüringen mit Beteiligung welcher Akteure festgelegt?
2. Plant die Landesregierung eine Änderung/Novelle der Thüringer Einstandsgebietsverordnung und wenn ja, warum sollen welche Änderung wann auf welcher Grundlage erfolgen?
3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die genetische Verarmung des Rotwilds und insbesondere über die des Rotwilds in Thüringen auf welcher wissenschaftlichen Grundlage welchen Datums vor und sieht die Landesregierung eine Verinselung als Gefahr für das Rotwild in Thüringen (bitte begründen)?
4. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen den Einstandsgebieten für Rotwild und den Abschussregelungen für Rotwild außerhalb dieser Gebiete mit der Verinselung des Rotwilds (bitte begründen)?
5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dahin gehend, ob ein genetischer Austausch beim Rotwild durch die Einstandsgebiete und die Abschussregelungen verhindert wird?
6. Betrachtet die Landesregierung den genetischen Austausch des Rotwilds als einen für die Art erhaltenden Faktor und/oder als einen Faktor für die Artenvielfalt (bitte begründen)?
7. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung für den Fall treffen, dass das Rotwild in Thüringen durch Verinselung keinen gesunden Artbestand aufweist?

8. Welche Kooperationen mit anderen Bundesländern bestehen bezüglich der Einstandsgebiete und der Abschussregelungen außerhalb dieser Gebiete und/oder der Verinselung?
9. Erachtet die Landesregierung die Einstandsgebiete und deren Größe für die biologischen Ansprüche des Rotwilds als ausreichend (bitte begründen)?
10.Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das Vorhandensein von räumlichen Abgrenzungen und/oder dem Verbot der Bewirtschaftung außerhalb dieser Gebiete zu biologischem Stress beim Rotwild führt (bitte begründen)?
11.Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen den Einstandsgebieten und den Abschussregelungen außerhalb dieser Gebiete mit dem Ausmaß an Schälschäden, das heißt mit einer eventuellen Zunahme an Schälschäden infolge des biologischen Stresses durch räumliche Begrenzung und Bejagung außerhalb der Einstandsgebiete (bitte begründen)?
12.Wie haben sich die Schälschäden (Zahl geschädigter Bäume und Grad der Schädigung in Relation zur Waldfläche) in den Einstandsgebieten seit dem Jahr 2014 entwickelt und wer hat dies wann kontrolliert (bitte nach Gebiet und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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