Mit der Thüringer Verordnung zur Festlegung von Einstandsgebieten für das Rot-, Dam- und Muffelwild und zur einheitlich großräumigen Abschussregelung in diesen Gebieten (Thüringer Einstandsgebietsverordnung) vom 2. August 2014 werden in § 3 Einstandsgebiete für das Rotwild in Thüringen festgelegt. Kritik an Einstandsgebieten und ein Zusammenhang zwischen den Gebieten und den Abschussregelungen respektive dem Verbot der Bewirtschaftung des Rotwilds außerhalb dieser Gebiete mit der genetischen Verarmung wird unter anderem von Wildbiologen formuliert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erweiterung der Einstandsgebietsflächen und/oder der Anzahl der Einstandsgebiete und welche Änderung der Abschussregelungen außerhalb der Einstandsgebiete sind nach Einschätzung der Landesregierung erforderlich, um den genetischen Austausch des Rotwilds zu ermöglichen (bitte begründen)?
2. In welchen Thüringer Einstandsgebieten für Rotwild wurden Wölfe seit dem Jahr 2014 als resident oder durchstreifend nachgewiesen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
3. Wie viele Fälle von Rissen von Rotwild durch Wölfe wurden seit dem Jahr 2014 in den Thüringer Einstandsgebieten nachgewiesen (bitte nach Einstandsgebiet und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
4. Inwieweit müsste es nach Einschätzung der Landesregierung eine Anpassung der Regelung zu den Einstandsgebieten des Rotwilds und der Abschussregelungen für Rotwild außerhalb der Gebiete im Hinblick darauf geben, dass dem Wolf als Prädator kein Einstandsgebiet zugewiesen wurde, wodurch er sich in der Fläche ausbreiten kann, er zudem keiner Bejagung unterliegt, und könnten Schälschäden durch eine solche Anpassung vermindert werden (bitte begründen)?
5. Welche anderen Prädatoren und insbesondere welche invasiven, nicht heimischen Prädatoren wurden in den Thüringer Einstandsgebieten seit dem Jahr 2014 als resident oder durchstreifend nachgewiesen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
6. Wie viele Risse durch welche dieser Prädatoren wurden seit dem Jahr 2014 in den Thüringer Einstandsgebieten nachgewiesen (bitte nach Einstandsgebiet und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

7. Inwieweit müsste es nach Einschätzung der Landesregierung eine Anpassung der Regelung zu den Einstandsgebieten des Rotwilds und der Abschussregelungen für Rotwild außerhalb der Gebiete und/oder zur Bejagung dieser Prädatoren im Hinblick darauf geben, dass diesen Prädatoren kein Einstandsgebiet zugewiesen wurde, wodurch sie sich in der Fläche ausbreiten können, und könnten durch eine solche Anpassung Schälschäden vermindert werden (bitte begründen)?
8. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Stellung des Rotwilds grundsätzlich und innerhalb des Wilds im Hinblick auf die Artenvielfalt in Thüringen (bitte begründen)?
9. Inwieweit können nach Kenntnis der Landesregierung ausreichende Äsungsflächen (Anzahl und Größe der Flächen) für Rotwild Schälschäden vermindern und wie werden diese Äsungsflächen auf Flächen von ThüringenForst durch welche Maßnahmen bewirtschaftet/gehandhabt/unterstützt?
10.Inwieweit können nach Kenntnis der Landesregierung ausreichende Ruhezonen im Sinne von Flächen, die nicht der Äsung, sondern dem Rückzug des Rotwilds dienen, Schälschäden vermindern und wie werden diese Zonen auf Flächen von ThüringenForst durch welche Maßnahmen bewirtschaftet/gehandhabt/unterstützt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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