Mit der Thüringer Verordnung zur Festlegung von Einstandsgebieten für das Rot-, Dam- und Muffelwild und zur einheitlich großräumigen Abschussregelung in diesen Gebieten (Thüringer Einstandsgebietsverordnung) vom 2. August 2014 werden in § 3 Einstandsgebiete für das Rotwild in Thüringen festgelegt. Kritik an Einstandsgebieten und ein Zusammenhang zwischen den Gebieten und den Abschussregelungen respektive dem Verbot der Bewirtschaftung des Rotwilds außerhalb dieser Gebiete mit der genetischen Verarmung wird unter anderem von Wildbiologen formuliert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Rotwildstrecken sind in den Einstandsgebieten in Thüringen seit dem Jahr 2014 zu verzeichnen (bitte nach Jahresscheiben/Saison, Alttieren, Kälbern, Schmaltieren sowie Hirschen einjährig, Hirschen zweijährig und älter aufschlüsseln)?
2. Welche Rotwildstrecken sind insgesamt in Thüringen seit dem Jahr 2014 zu verzeichnen und wie stellt sich der Anteil der Einstandsgebiete daran dar (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
3. Welche Flächengröße haben die Einstandsgebiete für Rotwild in Thüringen jeweils?
4. Wie viele Jagdbezirke welcher Art weisen die Einstandsgebiete jeweils auf und wie stellt sich das Eigentumsverhältnis der Einstandsgebiete dar (privat, kommunal, Land et cetera)?
5. Wie stellt sich die Entwicklung von Kalamitätsflächen in den Einstandsgebieten nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen seit dem Jahr 2014 jeweils dar (wenn möglich nach Größe oder prozentualem Anteil an der Waldfläche angeben)?
6. Welche Wiederbewaldungsmaßnahmen fanden in den Gebieten nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2014 jeweils statt?
7. Wurden für diese Wiederbewaldungsmaßnahmen seit dem Jahr 2014 Landesmittel und/oder Bundesmittel und/oder EU-Mittel beantragt und
positiv beschieden, wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Einstandsgebiet und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

8. Findet eine Evaluierung von Rotwild-Einstandsgebieten im Hinblick auf den Bestand, die Vitalität und die Naturverjüngung statt, wenn
ja, in welchem Abstand, durch wen, mit welchen bisherigen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht?
9. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie Bundesländer ohne Einstandsgebiete und ohne Abschussregelungen beziehungsweise Verbot der Bewirtschaftung des Rotwilds außerhalb dieser Gebiete den Bestand des Rotwilds mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Vitalität und Naturverjüngung handhaben?
10.Besteht ein grundsätzliches Interesse der Landesregierung an dieser anderen Handhabung im Umgang mit dem Rotwild und/oder ein Interesse daran, diese andere Handhabung auch in Thüringen umzusetzen (bitte begründen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache