Der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 7/4047 in Drucksache 7/7342 ist folgende Formulierung in der Antwort zu Frage 1 zu entnehmen: „… sowie [auf] das Verwenden einer qualifizierten Gesichtsmaske ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr hingewiesen.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Identitätsfeststellungen wurden während des Corona-Protests in Form eines Spaziergangs bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt?
2. Wie viele Kinder über sechs Jahre und Jugendliche hatten während des Corona-Protests in Form eines Spaziergangs nach Erkenntnissen der Thüringer Polizei oder der Versammlungsbehörde keine Gesichtsmaske auf und welche einzelnen Maßnahmen wurden aus diesem Grund eingeleitet?
3. Wurden staatliche Zwangsmaßnahmen ergriffen, weil Kinder über sechs Jahre und Jugendliche während des Corona-Protests in Form eines Spaziergangs keine oder nur eine unzureichende Gesichtsmaske aufgesetzt hatten? Wenn ja, wie oft und welcher Art?
4. Sollte es zu staatlichen Zwangsmaßnahmen der vorbenannten Art gekommen sein, welche Behörde hat diese angewiesen und welche Behörde hat diese umgesetzt?
5. Sollte es zu staatlichen Zwangsmaßnahmen der vorbenannten Art gekommen sein, wie bewertet die Landesregierung Zwangsmaßnahmen gegen Kinder und Jugendliche?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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