Der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 7/4062 in Drucksache 7/7347 ist folgende Formulierung in der Antwort zu Frage 1 zu entnehmen: „Teilnehmer haben ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine qualifizierte Gesichtsmaske zu verwenden.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Identitätsfeststellungen wurden während dem CoronaProtest in Form eines Spaziergangs bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt?
2. Wie viele Kinder über sechs Jahren und Jugendliche hatten während des Corona-Protests in Form eines Spaziergangs nach Erkenntnissen der Thüringer Polizei oder der Versammlungsbehörde keine Gesichtsmaske auf und welche einzelnen Maßnahmen wurden aus diesem Grund eingeleitet?
3. Wurden staatliche Zwangsmaßnahmen ergriffen, weil Kinder über sechs Jahren und Jugendliche während des Corona-Protests in Form eines Spaziergangs keine oder nur eine unzureichende Gesichtsmaske aufgesetzt hatten? Wenn ja, wie oft und welcher Art?
4. Sollte es zu staatlichen Zwangsmaßnahmen der vorbenannten Art gekommen sein, welche Behörde hat diese angewiesen und welche Behörde hat diese umgesetzt?
5. Sollte es zu staatlichen Zwangsmaßnahmen der vorbenannten Art gekommen sein, wie bewertet die Landesregierung Zwangsmaßnahmen gegen Kinder und Jugendliche?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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