Derzeit ist die Wehrpflicht in Deutschland nicht abgeschafft, sondern ausgesetzt. Infolge der Panzerlieferungen und der vom Bundeskanzler erklärten Bereitschaft, ukrainische Soldaten in Deutschland auszubilden und die Logistik für den Ersatzteilnachschub zu übernehmen, befürchte ich, dass alsbald ein Verteidigungsfall oder ein Spannungsfall festgestellt werden wird. In diesem Fall erhält der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Ein Spannungsfall kann bereits vom Bundestag festgestellt werden, wenn die Lage weniger stark eskaliert ist. Liegt also einer dieser beiden Fälle vor, tritt die Wehrpflicht wieder in Kraft und männliche Personen können bis zum Höchstalter von 60 Jahren zum Wehrdienst eingezogen werden. Hierzu befindet sich in Thüringen in Erfurt das Landeskommando Thüringen der Bundeswehr, welche die in Thüringen befindlichen Reservistenverbände führt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Sind der Landesregierung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit Planungen bekannt, wonach Reservisten der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) eingezogen werden, die noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Eid auf die DDR und die sozialistischen Bruderarmeen geleistet haben?
2. Ist der Landesregierung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit bekannt, ob bereits Daten zu diesem Personenkreis von den Thüringer Meldebehörden erhoben wurden, wenn ja, wann und in welchen Umfang?
3. Sind der Landesregierung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit Planungen bekannt, wonach in den oben genannten Fällen auch Deutsche mit Migrationshintergrund und doppelter Staatsbürgerschaft zum Wehrdienst sowie dem Dienst an der Waffe eingezogen werden?
4. Sind der Landesregierung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit Planungen bekannt, wonach ehemalige Zivildienstleistende, die den Kriegsdienst verweigert haben, gezwungen werden können, Dienst an der Waffe abzuleisten?
5. Wenn Frage 3 verneint wird, wo werden Kriegsdienstverweigerer nach Kenntnis der Landesregierung dann eingesetzt oder sind sie im Fall einer Mobilmachung nicht betroffen?

6. Sind der Landesregierung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit Planungen bekannt, wonach Reservisten der NVA, die Mitglied der Partei Alternative für Deutschland (AfD) sind, zum Wehrdienst eingezogen werden und wenn ja, müssen sie dann Dienst an der Waffe leisten?
7. Sind der Landesregierung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit Planungen bekannt, wonach Reservisten der Bundeswehr, die Mitglied der AfD sind, zum Wehrdienst eingezogen werden und wenn ja, müssen sie den Dienst an der Waffe leisten?
8. Sind der Landesregierung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit Planungen bekannt, wonach wehrdienstuntaugliche Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren im Falle einer Mobilmachung zum Wehrdienst herangezogen werden?
9. Sind der Landesregierung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit Planungen bekannt, ob wehrdienstuntaugliche Männer, die Mitglied der AfD sind, im Falle einer Mobilmachung zum Wehrdienst herangezogen werden?
10.Sind der Landesregierung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit Planungen bekannt, wonach wehrdiensttaugliche Personen ohne militärische Vorkenntnisse im Alter von 18 bis 60 Jahren zum Wehrdienst und dem Dienst an der Waffe herangezogen werden?
11.Sind der Landesregierung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit Planungen bekannt, wonach wehrdiensttaugliche Personen ohne militärische Vorkenntnisse im Alter von 18 bis 60 Jahren, welche Mitglied der AfD sind, zum Wehrdienst und dem Dienst an der Waffe herangezogen werden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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