Der MDR berichtete am 6. Juli 2022, dass nach Ansicht des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, Thüringer Waffenbesitzern mit
AfD-Parteibuch der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis drohe. Eine Arbeitsgruppe beim Thüringer Landesverwaltungsamt soll Landkreise
beziehungsweise kreisfreie Städte bei entsprechenden Fällen beraten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Tätigkeit der Arbeitsgruppe beim Thüringer Landesverwaltungsamt, um die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte nach dem Waffengesetz zu beraten?
2. Gibt es seitens des Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales beziehungsweise des Thüringer Landesverwaltungsamts Dienstanweisungen beziehungsweise Formulierungshilfen für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Vorbereitung des Entzugs der waffenrechtlichen Erlaubnis von AfD-Mitgliedern und wo beziehungsweise wie können solche Unterlagen eingesehen werden?

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