Die Mitglieder des Thüringer Landtags erhalten kostenfrei eine BahnCard 100 und können damit das gesamte Schienennetz in Thüringen
nutzen. Dem Ministerpräsidenten, den Ministern, den Staatssekretären
und höheren Beamten des Landes wird ein sich im Besitz des Landes
befindliches Dienstfahrzeug mit Fahrer kostenfrei bereitgestellt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Norm regelt die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen mit Fahrer für die Mitglieder der Landesregierung und Staatssekretäre sowie höhere Beamte des Landes?
2. Wie viele Mitglieder der Landesregierung und wie viele Staatssekretäre nutzen eine vom Land bereitgestellte BahnCard aufgrund welcher Rechtsgrundlage und um welche Rabattkarte (BahnCard 100/50/25 et cetera) handelt es sich dabei (bitte einzeln pro Person aufschlüsseln)?
3. Welche Landesbeamte erhalten eine Vergünstigung in Form einer vom Land bereitgestellten BahnCard welchen Typs aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder können auf Dienstwagen aufgrund welcher Rechtsgrundlage zurückgreifen (bitte einzeln darlegen)?
4. Wie viele Kilometer legen die Mitglieder der Landesregierung und Staatssekretäre dienstlich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Dienstfahrzeugen und mit der Bahn unter Benutzung der BahnCard zurück (bitte einzeln pro Person aufschlüsseln)?
5. Darf die vom Land bereitgestellte BahnCard vom vorbezeichneten Personenkreis auch privat genutzt werden und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
6. Wie viele Kilometer werden vom vorbezeichneten Personenkreis mit der Bahn unter Benutzung der vom Land bereitgestellten BahnCard privat zurückgelegt (bitte getrennt pro Person aufschlüsseln)?
7. Wer unter den Mitgliedern der Landesregierung und den Staatssekretären erhält eine vom Land bereitgestellte BahnCard und nutzt diese weder dienstlich noch privat?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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